Versicherungsmakler für
Vermögensschaden-Haftpflicht
Nach dem Gesetz müssen sich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nur gegen echte Vermögensschäden versichern. Also gegen finanziellen Schaden, der z. B. durch Beratungsfehler entstehen kann. Optimal ergänzt wird die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch eine Versicherung gegen Sach- und Personenschäden. Das kann durch zusätzliche Leistungen im Rahmen Ihrer Berufshaftpflicht oder in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung erfolgen.
EUR 1.000.000 unmaximiert bei Wirtschaftsprüfern.
*Die Maximierung zeigt an, wie häufig die vereinbarte Versicherungssumme je Schadensfall pro Versicherungsjahr zur Verfügung steht.