• Vertrauens­schaden­versicherung
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Wie kann sich ein Unter­nehmen gegen Ver­trauens­schäden schützen?

Die meisten Unternehmen haben Kontrollmechanismen implementiert (z. B. Vier-Augen-Prinzip, Revision) und Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um sich vor kriminellen Handlungen durch Vertrauenspersonen zu schützen.

Vertrauenspersonen eines Unternehmens sind

sämtliche Arbeitnehmer
Organmitglieder (z. B. Geschäftsführer, Vorstände)
vom Unternehmen beauftragte Dritte (z. B. Reinigungskräfte, EDV-Dienstleister)
Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die vom Unternehmen beauftragt wurden.

Zu den kriminellen Handlungen durch Vertrauenspersonen zählen

Betrug
Unterschlagung
Computerkriminalität
Urkundenfälschung
Veruntreuung
Geheimnisverrat
In der Praxis zeigt sich häufig, dass Kontrollmechanismen und Sicherheitsmaßnahmen umgangen werden können. Eine Vertrauens­schaden­versicherung bietet hier eine optimale Ergänzung.

Was ist eine Vertrauens­schaden­ver­sicherung?

Eine Vertrauens­schaden­ver­sicherung schützt das Unternehmen vor den Folgen vorsätz­licher und unerlaubter Handlungen von Mitarbeitern. Außerdem vor strafbaren Handlungen Dritter, Täuschungs­versuchen, Eingriffs­versuchen und Hacker­angriffen.

Was ist in der Vertrauens­schaden­ver­sicherung versichert?

Versichert sind die oben genannten kriminellen Handlungen von Vertrauenspersonen. Zusätzlich sind auch strafbare Handlungen Dritter (z. B. durch Hacker), Schäden durch Phishing und Pharming sowie Verlust ohne Verschulden mitversichert. Die Versicherung übernimmt außerdem die Kosten für die Schadenermittlung, die Rechtsverfolgung, die Abwehr von Ansprüchen Dritter und Reputationsschäden.

Was kostet die Ver­trauens­schaden­ver­sicherung?

Pauschale Aussagen über die Kosten lassen sich schlecht machen, da diese abhängig sind von

der Versicherungssumme
der Anzahl von Vertrauenspersonen, die das Unternehmen hat
der Branche, in der das Unternehmen tätig ist
den Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens
der Vorschadensituation des Unternehmens

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