Wir bieten Ihnen Vermögensschadenshaftpflichtlösungen auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und darüberhinaus. Durch verursachte Schäden aus Ihrer Tätigkeit als Patent- oder Rechtsanwalt können Sie persönlich haftbar gemacht werden. Die dadurch entstandenen Vermögensschäden werden ersetzt und ungerechtfertigte Ansprüche werden abgewehrt.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechts- und Patentanwälte ist eine Pflichtversicherung für jeden Anwalt, da er die Haftpflichtversicherung für sein berufliches Risiko nachweisen muss, um seiner Tätigkeit nachgehen zu können.
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Jeder Rechtsanwalt und jeder Patentanwalt sowie jede Berufsausübungsgesellschaft, ungeachtet der Rechtsform, ist gesetzlich verpflichtet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, auch Berufshaftpflichtversicherung genannt, abzuschließen. In § 51 und § 59n der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und § 45 sowie § 52m der Patentanwaltsordnung (PAO) ist festgelegt, dass sich Anwälte gegen Vermögensschäden absichern müssen, die bei der Ausübung ihres Berufs entstehen können. Das gilt auch für angestellte Anwälte. Die Zulassung als Rechts- oder Patentanwalt erhält man nur, wenn man Versicherungsschutz nachweisen kann.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Versicherung eines Anwalts gegen echten Vermögensschaden. Also gegen finanziellen Schaden, der z. B. durch Beratungsfehler entstehen kann. Es handelt sich hierbei um eine Vermögensschadenhaftpflicht. Empfehlenswert ist jedoch auch die Versicherung gegen Sach- und Personenschäden. Entweder als zusätzliche Leistungen im Rahmen Ihrer Berufshaftpflicht oder in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Zusätzlich bietet eine zeitgemäße Versicherung auch Versicherungsschutz bei Cyber-Drittschäden, die durch den Verlust, die Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten bei Mandanten entstehen. Die persönliche Haftpflicht der Partner einer Partnerschaft mbB ist automatisch mitversichert – ganz ohne Mehrkosten.
Die Berufshaftpflicht für Rechts- und Patentanwälte kommt für Schäden auf, die Sie während Ihrer Arbeit verursachen. Unter anderem sind
Bestimmte Bereiche können nicht versichert werden. Das sollten SIe jetzt schon wissen und nicht erst im Schadenfall. Das sind z.B. Schäden
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen sind
für Rechtsanwälte: EUR 250.000
für Patentanwälte: EUR 250.000
Berufsausübungsgesellschaften ohne rechtsformbedingte Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen (z.B. GbR, PartG): EUR 500.000
Berufsausübungsgesellschaften mit rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen mit bis zu 10 Berufsträgern (z.B. GmbH, AG, PartGmbB): EUR 1.000.000
Berufsausübungsgesellschaften mit rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen mit mehr als 10 Berufsträgern (z.B. GmbH, AG, PartGmbB): EUR 2.500.000
Als Patentanwalt im 1. Zulassungsjahr erhalten Sie bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung einen Prämiennachlass von 25% im ersten Versicherungsjahr.
Eichhornstraße 38,
78464 Konstanz
+49 (0)7531/955 543-10
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