• Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung
    für Vermögens­verwalter
Wir sind bundesweit für Sie da!

Vermögens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Ver­mö­gens­ver­wal­ter

Alles wichtige über die Ver­mö­gens­schadenhaftpflicht­ver­si­che­rung für Vermögens­ver­wal­ter
Lagern Sie jetzt Ihre Berufsrisiken aus!

Vereinbaren Sie gleich einen Termin – wir beraten Sie individuell und bedarfsgerecht.

Vermögens­scha­den­haft­pflicht­versi­che­rung für Vermögens­verwalter

Die Tätigkeit als Vermögens­verwal­ter ist nach § 32 KWG erlaubnis­pflich­tig. Für die Erlaubnis ist der Abschluss einer Vermögens­scha­den­haftpflicht­versicherung nicht zwingend erforderlich, jedoch aus unserer Sicht, mehr als nur nützlich.

Ebenso bieten wir eine umfassende weltweite Absicherung für Vermögensschadenhaftpflicht (Berufshaftpflicht), Rechtsschutz und Vertrauensschadenrisiken für eine Vielzahl von weiteren Branchen:

Fondsmanager, Kapitalverwaltungsgesellschaften, REIT, KVG oder Emissionshäuser

Verwahrstellen und Treuhänder

Vorstände, Verwaltungsräte und Aufsichtsräte

Asset Manager

Vertriebspools, Finanzvertriebe und Versicherungsvertriebe (einschließlich Makler und Assekuradeure)

Emittenten von Aktienkapital, Anleihen oder Genussrechten (IPO)


Wozu eine Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­versi­cherung für Vermögens­verwalter?

Als Vermögens­verwalter können Sie eine Vermögens­schaden­haftpflicht abschließen. Mit der Versicherung sind Schäden versichert, die sich bei der Betreuung von Finanz­ver­mö­gen ergeben. Neben­tätigkeiten müssen gesondert versichert werden. Darü­ber hinaus empfehlen wir Ihnen ei­ne Betriebs­haftpflicht­versicherung abzuschließen.


Vermögens­scha­den­haft­pflicht­versi­che­rung für Vermögens­verwalter: Wel­che Tä­tig­keiten sind versichert?

Versicherungen für Vermögens­verwalter bieten Schutz bei

Verletzung der Pflicht, den Kunden in Kenntnis zu setzen
Verletzung von Aufklärungs- und Beratungs­pflichten der Vermögens­verwalter
Verletzung gesetzlicher sowie vertraglicher Informations­pflichten vor und während der Vermögens­verwaltung
Verletzung von Benach­rich­ti­gungs-, Auskunfts- und Rechen­schafts­pflichten

Versicherungen für Fondsmanager decken sämtliche Aspekte Ihrer Tätigkeit ab, inklusive aller Vermögensschadenrisiken wie Prospekthaftung, laufende Fondsverwaltung, Vertriebshaftung, Vorsatztaten, Rechtsschutz und Beratung. Dabei gewährleisten wir in der Regel weltweiten Deckungsschutz.


Vermögens­schaden­haft­pflicht­versi­che­rung für Vermögens­verwalter: Was kos­tet Sie?

Bei Abschluss einer Vermögensscha­den­haftpflicht für Vermögensver­wal­ter sollten Sie sich überlegen, wie hoch Ihr persönliches Risiko im Schadensfall ist und die Versiche­rungs­summe so wählen, dass dieses persönliche Risiko abgedeckt ist. Sie sollten sich zudem überlegen, ob eine Rückwärtsversicherung, also die Versicherung von Schäden, die vor dem Abschluss der Versicherung entstanden sein könnten, für Sie wichtig sein kann.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir gemeinsam ent­schei­den können, für welche Neben­tä­tig­keiten Sie besonderen Versiche­rungs­schutz benötigen und welche Deckungserweiterungen für Sie sinnvoll sind.

Fragebogen für Vermö­gens­verwal­ter

Sie wünschen die Zusendung eines Angebots für eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung für Vermögens­verwalter? Dann füllen Sie das nachfolgende Formular aus und senden uns dieses, am besten per E-Mail, zu.

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