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Die Tätigkeit als Vermögensverwalter ist nach § 32 KWG erlaubnispflichtig. Für die Erlaubnis ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht zwingend erforderlich, jedoch aus unserer Sicht, mehr als nur nützlich.
Als Vermögensverwalter können Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen. Mit der Versicherung sind Schäden versichert, die sich bei der Betreuung von Finanzvermögen ergeben. Nebentätigkeiten müssen gesondert versichert werden. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Versicherungen für Vermögensverwalter bieten Schutz bei
Bei Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht für Vermögensverwalter sollten Sie sich überlegen, wie hoch Ihr persönliches Risiko im Schadensfall ist und die Versicherungssumme so wählen, dass dieses persönliche Risiko abgedeckt ist. Sie sollten sich zudem überlegen, ob eine Rückwärtsversicherung, also die Versicherung von Schäden, die vor dem Abschluss der Versicherung entstanden sein könnten, für Sie wichtig sein kann.
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