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Vermögens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Wirtschafts­prüfer und Steuer­berater

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind gesetzlich verpflichtet eine Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­che­rung, auch Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung genannt, ab­zu­schlie­ßen. In § 64 Steuer­be­rater­gesetz (StBerG) und § 54 der Wirt­schafts­prüfer­ord­nung (WPO) ist festgeschrieben, dass sich Steuerberater und Wirt­schafts­prüfer gegen Ver­mögens­schäden absichern müssen, die bei der Ausübung ihres Berufs ent­stehen können.


Wozu eine Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­cherung für Wirtschafts­prüfer und Steuer­berater?

Nach dem Gesetz müssen sich Steu­er­berater und Wirtschaftsprüfer nur gegen echte Vermögensschäden ver­sichern. Also gegen finanziellen Schaden, der z. B. durch Be­ratungs­fehler entstehen kann. Optimal er­gänzt wird die Ver­mögens­scha­den­haft­pflicht­ver­sicherung durch eine Versicherung gegen Sach- und Per­sonenschäden. Das kann durch zu­sätzliche Leistungen im Rahmen Ihrer Berufshaftpflicht oder in Form einer Betriebs­haftpflicht­ver­si­che­rung erfolgen.

Zusätzlich bietet eine zeitgemäße Versicherung auch Ver­si­che­rungs­schutz bei Cyber-Drittschäden, die durch den Verlust, die Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von elek­tro­nischen Daten bei Mandanten ent­stehen. Die persönliche Haft­pflicht der Partner einer Partnerschaft mbB ist automatisch mitversichert – ganz ohne Mehrkosten.


Vermögens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Wirtschafts­prüfer und Steu­er­be­ra­ter: Welche Schäden sind versichert und welche Leistungen sind vorhanden?

Die Vermögensschadenhaftpflicht (mit einer ergänzenden Ver­si­che­rung gegen Sach- und Per­so­nen­schä­den) versichert Sie und Ihre Mitarbeiter gegen Schaden­ersatz­ansprüche von Dritten. Versichert sind hierbei:

echte Vermögensschäden

Sachschäden
Per­sonenschäden
Vermögensfolgeschäden, die durch vorangegangene Sach- und Per­sonenschäden ent­stan­den sind
Welchen Schutz bietet die Vermögensschadenhaftpflicht dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer?

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für einen Steuerberater eine Pflichtversicherung in Deutschland. Die Mindestversicherungssumme muss in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für einen Steuerberater (Alleine, Kanzlei, Sozietät) 250 000 Euro je Schadensfall betragen. Die Jahreshöchstleistung muss mindestens bei 1 000 000 Euro liegen. Hier einige Vorteile einer guten Vermögensschadenhaftpflicht für Steuerberater:

  • Es gilt die Erweiterung des Geltungsbereiches bei Ansprüchen aus der Haftpflicht mit Auslandsbezug und soweit rechtlich zulässig einschließlich USA/Kanada
  • Verzicht auf Innenregressansprüche in Fällen, in denen die wissentliche Pflichtverletzung mitversichert ist
  • Zusätzliche Abwehr von Kosten bei Übersteigen der Versicherungssumme bis zu 10 Prozent maximal 1 Millionen Euro
  • Kosten für Ordnungsverfahren, Strafverfahren und Disziplinarverfahren (Sublimit 250 000 €)
  • Anderkontendeckung bei Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt nur noch bei Wirtschaftsprüfern begrenzt (Sublimit 1 Millionen Euro)
  • Verletzungen der Rechte von Personen
  • Tätigkeit als Wirtschaftsmediator

Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Wirt­schafts­prü­fer und Steu­er­be­ra­ter: Was kostet Sie?

Die vom Gesetzgeber vor­ge­schrie­benen Min­dest­ver­si­che­rungs­summen sind

für Steuerberater: EUR 250.000 (bei 4-facher Min­dest­ma­xi­mie­rung*)

nicht haftungsbeschränkte Berufsausübungsgesellschaften (z.B. GbR, PartG): EUR 500.000 mindestens 4-fach maximiert bei Steuerberatern

haftungsbeschränkte Berufsausübungsgesellschaften (z.B. GmbH, PartGmbB, AG): EUR 1.000.000 mindestens 4-fach maximiert bei Steuerberatern

für Wirtschaftsprüfer: EUR 1.000.000
EUR 1.000.000 unmaximiert bei Wirtschaftsprüfern
*Die Maximierung zeigt an, wie häufig die vereinbarte Versicherungssumme je Schadensfall pro Versicherungsjahr zur Verfügung steht.

Die Berufshaftpflichtversicherung lässt sich individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Wünsche zuschneiden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

Als Versicherungsmakler kümmern wir uns nicht nur um das Risiko des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers. Neben dem Vermögensschaden ist der Schutz gegen Sachschäden und Personenschäden wichtig. Wir erstellen Angebote für fast alle Firmen, Selbstständige, Freiberufler und Privatkunden.

Wir bieten Ihnen die besten Versicherungen, mit denen Unternehmen zum Beispiel eine Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, betriebliche Altersvorsorge, private Krankenversicherung und Rechtsschutzversicherung vergleichen und mit Hilfe einer umfassenden Beratung abschließen können.

Wenn Sie also ein Angebot für ein Risiko oder mehrere Angebote für verschiedene Risiken benötigen, dann melden Sie sich bei einem unserer Betreuer. Dieser kann mit Ihnen gemeinsam erfahren, welche Absicherung für Ihre Tätigkeiten und welcher Versicherer am besten zu Ihnen passt.Sie können sich jederzeit bei uns melden, wenn Sie Fragen oder weitergehende Informationen benötigen.
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