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Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind gesetzlich verpflichtet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, auch Berufshaftpflichtversicherung genannt, abzuschließen. In § 64 Steuerberatergesetz (StBerG) und § 54 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) ist festgeschrieben, dass sich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gegen Vermögensschäden absichern müssen, die bei der Ausübung ihres Berufs entstehen können.
Nach dem Gesetz müssen sich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nur gegen echte Vermögensschäden versichern. Also gegen finanziellen Schaden, der z. B. durch Beratungsfehler entstehen kann. Optimal ergänzt wird die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch eine Versicherung gegen Sach- und Personenschäden. Das kann durch zusätzliche Leistungen im Rahmen Ihrer Berufshaftpflicht oder in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung erfolgen.
Zusätzlich bietet eine zeitgemäße Versicherung auch Versicherungsschutz bei Cyber-Drittschäden, die durch den Verlust, die Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten bei Mandanten entstehen. Die persönliche Haftpflicht der Partner einer Partnerschaft mbB ist automatisch mitversichert – ganz ohne Mehrkosten.
Die Vermögensschadenhaftpflicht (mit einer ergänzenden Versicherung gegen Sach- und Personenschäden) versichert Sie und Ihre Mitarbeiter gegen Schadenersatzansprüche von Dritten. Versichert sind hierbei:
echte Vermögensschäden
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen sind
nicht haftungsbeschränkte Berufsausübungsgesellschaften (z.B. GbR, PartG): EUR 500.000 mindestens 4-fach maximiert bei Steuerberatern
haftungsbeschränkte Berufsausübungsgesellschaften (z.B. GmbH, PartGmbB, AG): EUR 1.000.000 mindestens 4-fach maximiert bei Steuerberatern
Die Berufshaftpflichtversicherung lässt sich individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Wünsche zuschneiden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.
Eichhornstraße 38,
78464 Konstanz
+49 (0)7531/955 543-10
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