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Der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die auch Berufshaftpflicht genannt wird, ist für Notare und Anwaltsnotare verpflichtend. § 19a der Bundesnotarordnung (BNOTO) legt fest, dass sich Notare gegen Vermögensschäden absichern müssen, die bei der Ausübung ihres Berufs entstehen können.
Das Gesetz verlangt von Notaren nur die Absicherung gegen echten Vermögensschaden. Also gegen finanziellen Schaden, der z. B. durch Beratungsfehler entstehen kann. Wichtig ist jedoch auch die Absicherung gegen Sach- und Personenschaden. Diese Ergänzung kann durch zusätzliche Leistungen im Rahmen Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht oder in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung erfolgen.
Eine zeitgemäße Versicherung bietet darüber hinaus auch Versicherungsschutz bei Cyber-Drittschäden, die durch den Verlust, die Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten bei Mandanten entstehen.
Die Vermögensschadenhaftpflicht – ergänzt um eine Versicherung gegen Sach- und Personenschäden – versichert Sie und Ihre Mitarbeiter gegen Schadenersatzansprüche von Dritten. Der Versicherungsschutz umfasst:
echte Vermögensschäden
Bestimmte Bereiche können nicht versichert werden. Das sollten SIe jetzt schon wissen und nicht erst im Schadenfall. Das sind z.B. Schäden
Die Berufshaftpflichtversicherung lässt sich individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Wünsche zuschneiden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.
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