Anfang Mai haben wir über den Patentanwalt berichtet, der das Institut für Rundfunktechnik (IRT) um viel Geld betrogen haben soll.
Da der Patentanwalt, als der Betrug aufflog, nicht mehr beim IRT angestellt war, sondern einen Beratervertrag hatte, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung den Fall nicht. Sofern das IRT jedoch über eine Vertrauensschadenversicherung verfügt, kann diese – obwohl der Schaden hier besonders hoch ist – eingreifen. Unser heutiger Beitrag stellt die Leistungen und Konditionen der Versicherung vor.
Der geschilderte Fall hat sicherlich eine ungewöhnliche Größenordnung. Aber auch wenn der finanzielle Schaden durch Mitarbeiter meist geringer ausfällt, kann er trotzdem die Existenz eines Unternehmens gefährden.
Die meisten Unternehmen haben Kontrollmechanismen implementiert (z. B. Vier-Augen-Prinzip, Revision) und Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um sich vor kriminellen Handlungen durch Vertrauenspersonen zu schützen.
Vertrauenspersonen eines Unternehmens sind:
Zu den kriminellen Handlungen durch Vertrauenspersonen zählen:
In der Praxis zeigt sich häufig, dass Kontrollmechanismen und Sicherheitsmaßnahmen umgangen werden können. Eine Vertrauensschadenversicherung bietet hier eine optimale Ergänzung.
Eine Vertrauensschadenversicherung schützt das Unternehmen vor den Folgen vorsätzlicher und unerlaubter Handlungen von Mitarbeitern. Außerdem vor strafbaren Handlungen Dritter, Täuschungsversuchen, Eingriffsversuchen und Hackerangriffen.
Versichert sind die oben genannten kriminellen Handlungen von Vertrauenspersonen. Zusätzlich sind auch strafbare Handlungen Dritter (z. B. durch Hacker), Schäden durch Phishing und Pharming sowie Verlust ohne Verschulden mitversichert. Die Versicherung übernimmt außerdem die Kosten für die Schadenermittlung, die Rechtsverfolgung, die Abwehr von Ansprüchen Dritter und Reputationsschäden.
Pauschale Aussagen über die Kosten lassen sich schlecht machen, da diese abhängig sind von
Einen kurzen, anschaulichen Film zum Thema Vertrauensschaden und Vertrauensschadenversicherung finden Sie hier.
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