1. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vermögensverwalter
Die Tätigkeit als Vermögensverwalter ist nach § 32 KWG erlaubnispflichtig. Für die Erlaubnis ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht zwingend erforderlich, jedoch aus unserer Sicht, mehr als nur nützlich.
2. Wozu eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vermögensverwalter?
Als Vermögensverwalter können Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen. Mit der Versicherung sind Schäden versichert, die sich bei der Betreuung von Finanzvermögen ergeben. Nebentätigkeiten müssen gesondert versichert werden. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen eine Betriebshaftpflichtversicherungabzuschließen.
4. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vermögensverwalter: Was kostet Sie?
Bei Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht für Vermögensverwalter sollten Sie sich überlegen, wie hoch Ihr persönliches Risiko im Schadensfall ist und die Versicherungssumme so wählen, dass dieses persönliche Risiko abgedeckt ist. Sie sollten sich zudem überlegen, ob eine Rückwärtsversicherung, also die Versicherung von Schäden, die vor dem Abschluss der Versicherung entstanden sein könnten, für Sie wichtig sein kann.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir gemeinsam entscheiden können, für welche Nebentätigkeiten Sie besonderen Versicherungsschutz benötigen und welche Deckungserweiterungen für Sie sinnvoll sind.