• Vermögens­schaden­haft­pflicht
Wir sind bundesweit für Sie da!

Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung

Menschen und Firmen sind einzigartig. Deshalb haben wir uns darauf spezialisiert, Freiberuflern und Unternehmen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu bieten. Nur wenn Ihre Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung perfekt zu Ihren Bedürfnissen passt, sind Ihre beruflichen Risiken treffend versichert.

Dazu stimmen wir Deckungskonzepte und Versicherungsleistungen optimal auf Sie, Ihre Wünsche und Ihr Berufsrisiko ab. Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit uns, indem wir Sie über uns und unsere Leistungen aufklären sowie bedarfsgerecht beraten. Unser Team besteht aus erfahrenen Beratern für Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung, die sich bereits darauf freuen, eine individuelle Versicherungslösung mit Ihnen gemeinsam auszuarbeiten.

Lagern Sie jetzt Ihre Berufsrisiken aus!

Vereinbaren Sie gleich einen Termin – wir beraten Sie individuell und bedarfsgerecht.

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Was ist eine Vermögens­schaden­haftpflicht?

Die Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung bietet Schutz gegen sogenannte echte Vermögensschäden. Deswegen ist sie besonders wichtig für Berufe, die beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für andere tätig sind und fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Darunter fallen beispielsweise Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Die Vermögens­schaden­haftpflicht deckt normalerweise keine Personen- oder Sachschäden ab.

Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebs-, Berufs­haftpflicht- und einer Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung?

Die Betriebs­haft­pflicht­versicherung deckt Personen- und Sachschäden ab. Zwar sind auch Vermögensschäden in einer Betriebshaftpflicht enthalten. Jedoch nur solche Schäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden heraus entstehen (sogenannte unechte Vermögensschäden).

Die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung hingegen ist eine Berufshaft­pflicht­versicherung für Selbstständige und Firmen, die ein erhöhtes Risiko haben, Vermögensschäden zu verursachen. Die Versicherung greift dann ein, wenn durch ein Versehen oder eine Fehlberatung während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit echte Vermögensschäden entstehen und Dritte in der Folge Schadens­ersatz­ansprüche stellen. Ein echter Vermögensschaden betrifft weder Personen noch Sachen. Aus ihm ergibt sich ein rein finanzieller Nachteil.

In der Praxis werden Betriebshaftpflicht- und Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung häufig miteinander kombiniert. Sind Sie an einer Betriebshaftpflicht- oder einer Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung interessiert? Wollen Sie vielleicht mehr zu den Kombinations­möglichkeiten erfahren? Lassen Sie sich persönlich beraten!


Wer benötigt eine Haft­pflicht für Vermögens­schaden?

Wichtig ist eine Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung für alle Freiberufler und Firmen, bei denen ein Berufsversehen große Vermögensschäden nach sich ziehen kann. Eine Haftpflicht für Vermögensschaden empfiehlt sich daher hauptsächlich für beratende, treuhänderische und vermittelnde Berufe aus dem Dienstleistungssektor. Für bestimmte Berufe schreibt sogar der Gesetzgeber den Abschluss einer Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung vor, so zum Beispiel für folgende rechts- und wirtschaftsberatende Berufe, auf deren Schutz wir uns spezialisiert haben:

Hier erhalten Sie einen Einblick in unsere Versicherungslösungen nach Branchen sortiert. Lassen Sie sich beraten. Gemeinsam finden wir die passende Absicherung für Sie.


Welche Leistungen umfasst die Haftpflicht für Vermögens­schaden?

Die Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung versichert das berufliche Risiko, durch fehlerhafte Dienstleistung einen finanziellen Schaden bei Dritten – etwa einem Mandanten – zu verursachen. Sie versichert das berufliche Risiko, einen entgangenen finanziellen Vorteil bei einem Mandanten herbeigeführt zu haben. Außerdem wehrt die Vermögens­schaden­haftpflicht unbegründete Haftpflichtansprüche ab.

Der Versicherungsschutz einer Haftpflicht umfasst:

1.     Prüfung der Haftpflichtfrage

2.     Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche

3.     Befriedigung begründeter Ansprüche

Wichtig ist hierbei zu wissen, dass die Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung nur greift, wenn es sich um ein Versehen oder eine Fahrlässigkeit handelt. Vorsatz kann nicht versichert werden.

Typische Schadenfälle in der Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung sind:

Fehlerhafte Beratung
Nichtbeachtung von Fristen
Verjähren lassen von Mitgliedsbeiträgen
Fehler bei der Materialbeschaffung

Was kostet eine Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung?

Da Deckungskonzepte und Versicherungsleistungen individuell auf Sie zugeschnitten sind, lässt sich zu den Kosten keine pauschale Aussage machen.

Grundsätzlich gilt jedoch:

Die Kosten hängen davon ab, wie hoch Ihr Risiko ist, einen Schaden zu verursachen. Dabei spielen Unternehmensgröße, Branche und der Umsatz eine Rolle.
Die Kosten richten sich außerdem nach der Deckungssumme und der Selbstbeteiligung.
Die Kosten werden auch vom Geltungsbereich der Versicherung beeinflusst (deutschland-, europa-, weltweit).
Der Versicherungsschutz der Vermögens­schaden­haftpflicht richtet sich immer nach Ihren Bedürfnissen. Je nachdem, wo Sie Versicherungsschutz brauchen, kann er europa- oder weltweit bestehen (ggf. mit Einschränkungen für die USA und Kanada).

Welche Deckungs­summe sollte mindestens gewählt werden?

Die Deckungssumme ist einer der wichtigsten Bestandteile der Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung. Sie bestimmt nämlich die Höchstsumme, mit der ein Schaden maximal gedeckt werden kann. Weil Sie, sagen wir, als Rechtsanwälte in einer großen Kanzlei ein anderes Risiko tragen als ein Steuerberater in einer kleinen Sozietät, sollten auch Ihre Deckungssummen unterschiedlich hoch ausgefallen.

Die Mindestdeckungssummen liegen bei

250.000 Euro bei 4-facher Mindestmaximierung für Steuerberater, Rechts- und Patentanwälte

500.000 Euro bei 2-facher Mindestmaximierung für Notare

1.000.000 Euro unmaximiert für Wirtschaftsprüfer

Bei Partner­schafts­gesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) beträgt die Mindest­deckungs­summe

2.500.000 Euro mindestens 4-fach maximiert für Rechts- und Patentanwälte

1.000.000 Euro mindestens 4-fach maximiert für Steuerberater

1.000.000 Euro unmaximiert für Wirtschaftsprüfer

für mehr als vier Berufsträger, die als Partner tätig sind: Die Maximierung ist mit der Anzahl der Partner zu duplizieren, d.h. eine PartGmbB mit 10 Partnern hat die Mindestversicherungssumme 10-fach zur Verfügung zu stellen.

Die Maximierung ist immer pro Jahr zur Verfügung zu stellen.

Haben wir Sie überzeugt?

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