• Vermögens­schaden­haft­pflicht
    für Patent- und Rechtsanwälte
Wir sind bundesweit für Sie da!

Vermögens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung für Patent- und Rechtsanwälte

Der maßgeschneiderte Schutz für Ihre Kanzlei
In einem persönlichen Gespräch ermitteln wir individuell Ihren Ver­sicherungs­bedarf.
Wir vermitteln Ihnen einen optimalen Versicherungs­schutz zu günstigen Konditionen.
Gerne beraten wir Sie vor Ort.

Wir bieten Ihnen Vermögens­schadens­haftpflicht­lösungen auf Basis der gesetzlichen Be­stimmungen und darüberhinaus. Durch verursachte Schäden aus Ihrer Tätigkeit als Patent- oder Rechtsanwalt können Sie persönlich haftbar gemacht werden. Die dadurch entstandenen Vermögens­schäden werden ersetzt und un­gerecht­fertigte Ansprüche werden abgewehrt.

Die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung für Rechts- und Pa­tentanwälte ist eine Pflicht­ver­sicherung für jeden Anwalt, da er die Haft­pflicht­versicherung für sein berufliches Risiko nachweisen muss, um seiner Tätigkeit nach­gehen zu können.

Lagern Sie jetzt Ihre Berufsrisiken aus!

Vereinbaren Sie gleich einen Termin – wir beraten Sie individuell und bedarfsgerecht.


Berufs­haft­pflicht für An­wälte

Jeder Rechtsanwalt und jeder Pa­tentanwalt sowie jede Berufsausübungsgesellschaft, ungeachtet der Rechtsform, ist gesetzlich verpflichtet eine Vermögens­schaden­haftpflicht­ver­sicherung, auch Berufs­haft­pflicht­ver­sicherung genannt, abzuschließen. In § 51 und § 59n der Bundes­rechtsanwalts­ordnung (BRAO) und § 45 sowie § 52m der Patentanwalts­ordnung (PAO) ist festgelegt, dass sich Anwälte gegen Vermögensschäden absichern müssen, die bei der Ausübung ihres Berufs entstehen können. Das gilt auch für angestellte Anwälte. Die Zulassung als Rechts- oder Pa­tent­anwalt erhält man nur, wenn man Versicherungsschutz nachweisen kann.


Berufs­haft­pflicht für Anwälte: Welche Schä­den sind versichert?

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Versicherung eines Anwalts gegen echten Vermögens­schaden. Also gegen finanziellen Schaden, der z. B. durch Beratungsfehler entstehen kann. Es handelt sich hierbei um eine Vermögens­schaden­haftpflicht. Empfehlenswert ist jedoch auch die Versicherung gegen Sach- und Per­sonenschäden. Entweder als zu­sätz­liche Leistungen im Rahmen Ihrer Berufshaftpflicht oder in Form einer Betriebs­haftpflicht­versicherung.

Zusätzlich bietet eine zeitgemäße Versicherung auch Ver­sicherungs­schutz bei Cyber-Drittschäden, die durch den Verlust, die Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von elek­tro­nischen Daten bei Mandanten ent­stehen. Die persönliche Haft­pflicht der Partner einer Partnerschaft mbB ist automatisch mitversichert – ganz ohne Mehrkosten.


Berufs­haft­pflicht für Anwälte: Welche Tä­tig­keiten sind versichert?

Die Berufshaftpflicht für Rechts- und Patentanwälte kommt für Schäden auf, die Sie während Ihrer Arbeit verursachen. Unter anderem sind

Kanzleiabwickler
Tätigkeiten als In­solvenz­verwalter
Tätigkeiten als Testaments­vollstrecker
Tätigkeiten als Mediator
Notarvertretung
Anwaltliche Tätigkeit als Aufsichtsrat oder Beiratsmitglied
mitversichert.

Berufs­haft­pflicht für Anwälte: Welche Tä­tig­keiten sind nicht ver­si­chert?

Bestimmte Bereiche können nicht versichert werden. Das sollten SIe jetzt schon wissen und nicht erst im Schadenfall. Das sind z.B. Schä­den

die Sie vor­sätz­lich her­bei­führen.
die durch wissentliche Pflicht­ver­letzung entstanden sind (dies kann aber ggf. gegen einen Mehr­beitrag mit­ver­sichert werden) und
Veruntreuung
Auch Substitution nach § 664 BGB ist im Standardvertrag nicht abgesichert. Hierfür bieten wir Ihnen aber eine besondere Lösung in Form einer Excedenten-Deckung an.

Berufs­haft­pflicht für Anwälte: Was kostet Sie?

Die vom Gesetzgeber vor­ge­schrie­benen Min­dest­ver­sicherungs­summen sind

für Rechtsanwälte: EUR 250.000

für Patentanwälte: EUR 250.000

Berufsausübungsgesellschaften ohne rechtsformbedingte Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen (z.B. GbR, PartG): EUR 500.000

Berufsausübungsgesellschaften mit rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen mit bis zu 10 Berufsträgern (z.B. GmbH, AG, PartGmbB): EUR 1.000.000

Berufsausübungsgesellschaften mit rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen mit mehr als 10 Berufsträgern (z.B. GmbH, AG, PartGmbB): EUR 2.500.000


Angebot für Berufs­ein­stei­ger

Als Patentanwalt im 1. Zulassungsjahr erhalten Sie bei Abschluss einer Berufs­haft­pflicht­ver­sicherung einen Prämien­nachlass von 25% im ersten Versicherungsjahr.

Die Berufshaftpflichtversicherung lässt sich jedoch ganz auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Wünsche ausrichten. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.
Haben wir Sie überzeugt?

Dann nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Erfahrungen & Bewertungen zu Domke Advice Service GmbH

Hauptverwaltung Konstanz
Niederlassung Bergisch Gladbach