Versicherungsmakler für
Vermögensschaden-Haftpflicht
Das Gesetz verlangt von Notaren nur die Absicherung gegen echten Vermögensschaden. Also gegen finanziellen Schaden, der z. B. durch Beratungsfehler entstehen kann. Wichtig ist jedoch auch die Absicherung gegen Sach- und Personenschaden. Diese Ergänzung kann durch zusätzliche Leistungen im Rahmen Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht oder in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung erfolgen.
*Die Maximierung zeigt an, wie häufig die vereinbarte Versicherungssumme je Schadensfall pro Versicherungsjahr zur Verfügung steht.