• Kein Fall für die Berufshaftpflichtversicherung
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Kein Fall für die Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Vermögensschäden, für die der Versicherungsnehmer bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit verantwortlich gemacht wird. 

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt also für viele Schäden auf. Allerdings nicht für alle. Das zeigen wir an einem aktuellen Fall.

Was ist passiert?

Am 3. Mai 2017 wurde ein Patentanwalt verhaftet, der das Institut für Rundfunktechnik (IRT), die Forschungsabteilung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, um 100 bis 200 Millionen Euro betrogen haben soll. Der Anwalt war seit Jahrzehnten für das IRT tätig. Zunächst festangestellt, später dann auf Honorarbasis. Der Beschuldigte soll Patente des IRT so verwertet haben, dass vor allem er davon profitierte. Er soll also in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt nun wegen Untreue und Korruption in einem besonders schweren Fall. Außerdem wegen Parteiverrat. Von der Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts wird das IRT keine Schadenersatzzahlungen erhalten.

Warum zahlt die Berufshaftpflichtversicherung nicht?

Grundsätzlich leistet die Berufshaftpflichtversicherung für durch den Berufsträger verursachte Vermögensschäden Schadenersatz. Bei einer PartGmbB gilt dies sogar wenn eine wissentliche Pflichtverletzung vorliegt. Im vorliegenden Fall, der nicht nur in der Art der Vorwürfe sondern auch im Umfang einmalig scheint, leistet die Versicherung keine Schadenersatzzahlungen. Für den Berufsträger werden keine Abwehrkosten übernommen, denn Untreue und Parteiverrat wie sie hier im Raum stehen, sind nicht versichert.

Würde der Schaden durch eine Vertrauensschadenversicherung ersetzt?

Wäre der Anwalt noch festangestellt beim IRT gewesen oder hat, wie hier zu vermuten ist, ein ordentliches Mandatsverhältnis zwischen Patentanwalt und Unternehmen bestanden, könnte eine Vertrauensschadenversicherung den Schaden übernehmen. In beiden Fällen würde der Patentanwalt als Vertrauensperson gelten.

Wir fragen uns außerdem, warum das IRT keine Kontrollmechanismen implementiert hat um diesen Betrug zu verhindern. Zumal dies nicht der erste Betrugsfall ist, mit dem sich die öffentlich-rechtlichen Sender befassen müssen.

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