• Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung
    für Immobilien­darlehens­vermittler
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Die Vermögensschaden­haft­pflicht ist für jeden Immobilien­darlehens­ver­mittler ein beruflich notwendiger Schutz. Sie bewahrt Sie vor sogenannten echten Vermögensschäden in Folge einer Fehlberatung oder eines Berufsversehens. Damit treffen Sie für Ihr Unternehmen in allen Fragen der Haftung punktgenau die richtige Vorsorge.

Als bundesweit tätige Versicherungsmakler spezialisiert auf die Vermögensschadenhaftpflicht für beratende, treuhänderische und vermittelnde Berufe können wir auch für Immobiliendarlehensvermittler passgenaue Versicherungslösungen entwerfen. Mit großer Expertise und stets höchst persönlicher Betreuung widmen wir uns Ihrem optimalen Versicherungsschutz. Erfahren Sie hier mehr über unsere Philosophie und lassen Sie sich beraten. Für eine bedarfsgerechte Beratung nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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Was ist eine Vermögens­schadenhaft­pflicht für Immobilien­darlehens­vermittler?

Wie alle Berufsgruppen, die eine beratende, prüfende oder vermittelnde Tätigkeit ausüben, tragen Immobiliendarlehensvermittler ein erhöhtes Risiko, durch einen unbeabsichtigten Beratungsfehler bei Ihren Mandanten Vermögensschäden zu verursachen. Die Vermögensschadenhaftpflicht versichert das berufliche Risiko von Immobiliendarlehensvermittler, einen entgangenen finanziellen Vorteil bei einem Mandanten herbeigeführt zu haben. Außerdem wehrt die Vermögensschadenhaftpflicht für Immobiliendarlehensvermittler unbegründete Haftpflichtansprüche ab.

Die Vermögensschadenhaftpflicht für Immobiliendarlehensvermittler ist ein entscheidender Baustein für den Schutz gegen Vermögensschäden, für die Sie haftbar gemacht werden können. Während die Betriebs- oder Firmenhaftpflicht bei Personen- und Sachschäden zum Tragen kommt, steht Ihnen die Haftpflichtversicherung für Immobiliendarlehensvermittler zur Seite, wenn durch Ihr berufliches Agieren wie zum Beispiel eine Falschberatung Ihr Mandant Schadensersatzansprüche wegen finanzieller Nachteile erhebt.


Wozu eine Haftpflicht­versi­cherung für Immobilien­darlehens­vermitt­ler abschließen? – Erlaubnisvor­aussetzung bei der IHK

Als Immobiliendarlehensvermittler tragen Sie eine hohe Verantwortung Ihren Mandanten gegenüber – und dadurch auch ein nicht zu unterschätzendes Risiko: Bereits ein Fehler oder eine Unachtsamkeit ihrerseits bei der Vermittlung von Immobiliendarlehen kann einen erheblichen finanziellen Schaden bei Ihren Mandanten anrichten. Deswegen schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht für Immobiliendarlehensvermittler vor. Die Haftpflichtversicherung ist eine der Erlaubnisvoraussetzungen für Immobiliendarlehensvermittler der IHK und muss zur Berufsausübung nachgewiesen werden (§ 34 f GewO).

In der Haftpflicht sind Schäden versichert, die sich bei der Vermittlung von Immobiliendarlehen ergeben. Nebentätigkeiten müssen gesondert versichert werden.


Passgenaue Absicherung für Immobilien­darlehens­vermitt­ler: Was ist versichert?

Wer gewerbsmäßig Immobiliendarlehen vermitteln will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Um die Erlaubnis erteil zu bekommen, ist wiederum der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht für Immobiliendarlehensvermittler erforderlich. Neben der Vermittlung von Immobiliendarlehen können weitere Tätigkeiten mitversichert werden. Das sind zum Beispiel:

die Vermittlung von Privatdarlehen

die Vermittlung von Bausparverträgen

In der Regel ist es sinnvoll, die Vermögensschadenhaftpflicht mit der Betriebshaftpflicht zu kombinieren, sodass ein Rund-um-Schutz für Sie erreicht wird. Als ausgewiesene Experten für die Absicherung von Finanzvermittlern stehen wir Ihnen bundesweit beratend zur Seite und entwickeln für Sie richtige Versicherungskombination.


Was kostet die Vermögens­schaden­haft­pflicht­versi­cherung für Immobilien­darlehens­vermitt­ler?

Um die Kosten der Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung für Sie als Immobiliendarlehensvermittler genau zu ermitteln, prüfen wir sorgsam, welche Risiken wirklich zu versichern sind. Die sich daraus ergebende Deckungssumme hängt zum Beispiel von der Größe Ihres Unternehmens, Ihrem Umsatz, der Höhe der Selbstbeteiligung und vom Geltungsbereich im In- und Ausland ab.

Der Gesetzgeber schreibt als Mindestversicherungssumme für die Vermögensschadenhaftpflicht für Immobiliendarlehensvermittler einen Betrag von 460.000 Euro vor.

Beim Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht sollten Immobiliendarlehensvermittler ihre weiteren Nebentätigkeiten ebenfalls mitversichern und in der Deckungssumme berücksichtigen. Dies kann etwa die Vermittlung von Privatdarlehen oder Bausparverträgen betreffen.

Gerne beraten wir Sie ausführlich und entwickeln für Sie einen passgenauen Versicherungsschutz, der all Ihre Vermittlungstätigkeiten und Dienstleistungen abdeckt.

Vereinbaren Sie unverbindlich einen Beratungstermin mit uns, damit wir gemeinsam entscheiden können, für welche (Neben-)Tätigkeiten Sie besonderen Versicherungsschutz benötigen und welche Deckungssumme für Sie sinnvoll sind.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir gemeinsam entschei­den können, für welche Nebentätig­keiten Sie besonderen Versiche­rungs­schutz benötigen und welche Deckungs­erweiterungen für Sie sinn­voll sind.

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