1. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobiliardarlehensvermittler
Als Immobiliendarlehensvermittler benötigen Sie nach § 34 i GewO eine Erlaubnis. Die Erlaubnis erfordert u. a. den Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die auch Berufshaftpflichtversicherung genannt wird.
2. Wozu eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobiliardarlehensvermittler?
Das Gesetz schreibt für Immobiliendarlehensvermittler den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor. Versichert sind in der Vermögensschadenhaftpflicht Schäden, die sich bei der Vermittlung von Immobiliendarlehen ergeben. Nebentätigkeiten müssen gesondert versichert werden. Außerdem kann zusätzlich eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir gemeinsam entscheiden können, für welche Nebentätigkeiten Sie besonderen Versicherungsschutz benötigen und welche Deckungserweiterungen für Sie sinnvoll sind.