• Die wichtigsten Versicherungsbegriffe – einfach erklärt | Teil 2
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Die wichtigsten Versicherungsbegriffe – einfach erklärt | Teil 2

Komplizierte Versicherungsbegriffe zu verstehen ist oftmals schwierig. Wir haben deshalb in mehreren Teilen die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Versicherungen gesammelt und erklären sie in alphabetischer Reihenfolge. Heute gibt es Teil 2: Versicherungsbegriffe H-P.

H

Haftpflichtversicherung: Eine Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten bei begründeten Schadenersatzansprüchen Dritter bzw. wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche ab. Es gibt unterschiedliche Formen von Haftpflichtversicherungen, die private (z. B. Privathaftpflichtversicherung) und berufliche Risiken (z. B. Betriebshaftpflichtversicherung) absichern. Haftpflichtversicherungen können freiwillig sein oder Pflichthaftpflichtversicherungen (z. B. die Berufshaftpflichtversicherung bei wirtschafts- und rechtsberatenden Berufen).

Haftungsvereinbarung: Haftungsvereinbarungen zwischen Mandant und Berufsträger können individuell oder über AGB (vorformulierte Haftungsbedingungen) vereinbart sein. Im Fokus steht in beiden Fällen die Haftungsreduzierung im Verhältnis Berufsträger-Mandant. Bei einer individuellen Vereinbarung ist es wichtig zu beachten, dass im Streitfall der Berufsträger das Vorliegen einer individuellen Vereinbarung mit dem Mandanten nachweisen muss.

Haftungsbeschränkung: Unter einer Haftungsbeschränkung versteht man die Reduzierung des Haftungsumfangs oder der Haftungsgründe. Haftungsbeschränkungen sind in einer Haftungsvereinbarung zwischen den Vertragspartnern festgelegt. Außerdem gibt es auch gesetzliche Haftungsbeschränkungen.

I

Inhaltsversicherung: Mit einer Inhaltsversicherung (Geschäftsinhaltsversicherung oder Inventarversicherung), können Schäden am eigenen Inventar (z. B. Möbel, technische Ausstattung, schwimmend verlegtes Parkett) versichert werden. In der Regel sind Schäden durch Feuer, Wasser und Einbruch/Diebstahl versichert. Auch Elementarschäden, wie z. B. Überschwemmung können in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.

Insolvenzanfechtungsversicherung: Um die Benachteiligung anderer Gläubiger zu verhindern, können Insolvenzverwalter bei einer Insolvenz bereits geleistete Zahlungen (inkl. Zinsen) zurückfordern. Dies ist nach § 133 der Insolvenzordnung zulässig. Durch eine Insolvenzanfechtungsversicherung kann dieses Risiko an einen Versicherer ausgelagert werden, der dann die Kosten übernimmt.

L

Leistungsfreiheit: Bei Versicherungen besteht Anzeigepflicht. Macht ein Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer dabei unrichtige Angaben oder verschweigt absichtlich wesentliche Aspekte, dann kann der Versicherer nach den Vorgaben des § 26 VVG den Versicherungsschutz verweigern.

M

Maximierung: Die Maximierung, die Jahreshöchstleistung, gibt an, wie häufig die vereinbarte Versicherungssumme je Schadensfall pro Versicherungsjahr zur Verfügung steht. In unserem Beitrag Die häufigsten Fragen zur Vermögenschadenhaftpflichtversicherung, Teil 1 gibt es ein anschauliches Beispiel.

N

O

Objektdeckung: Durch eine Objektdeckung können Kanzleien einzelne Mandate zusätzlich versichern. Dieses Vorgehen ist häufig günstiger, als die Versicherungssumme insgesamt anzuheben und ggf. können die zusätzlichen Versicherungskosten auf den Auftraggeber der Kanzlei umgelegt werden.

Obliegenheitsverletzung: Unter Obliegenheiten – auch Anzeigepflichten- sind Pflichten zu verstehen, die in einem Vertrag festgelegt sind. Damit Versicherungsschutz besteht und fortbestehen kann, sind vom Versicherungsnehmer bestimmte Verhaltensvorschriften einzuhalten. So muss der Versicherungsnehmer z. B. neue versicherungspflichtige Mitarbeiter dem Versicherer melden. Macht er das nicht, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor. Im für den Versicherungsnehmer ungünstigsten Fall besteht dann Leistungsfreiheit des Versicherers.

P

Patenthaftpflichtversicherung: Die Zahl der Patentstreitigkeiten nimmt zu. Nicht nur in Form von Anfechtungsklagen durch konkurrierende Unternehmen, sondern auch durch die Zunahme von Patent-Trollen. Solche Patentklagen sind meist langwierig und kostenintensiv und gerade für kleine und mittelständische Unternehmen eine große Belastung. Für Inhaber von Schutzrechten ist daher eine Patenthaftpflichtversicherung sinnvoll, da sie bei einer Klage die entstehenden Kosten übernimmt.

Patent-Troll: Als Patent-Trolle werden Firmen bezeichnet, die ihre Erträge durch Patentklagen und Lizenzanfragen generieren. Diese Firmen – auch Non-Practising-Entities genannt – gehen gegen andere Unternehmen vor und behaupten, diese würden mit ihren Produkten oder Dienstleistungen eines der eigenen Schutzrechte verletzen. Gefordert wird dann, dass der Prozess oder das Produkt künftig nicht mehr genutzt oder Lizenzgebühren bezahlt werden.

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