• Betriebsunterbrechung nach Hackerangriff – Welche Versicherung hilft?
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Betriebsunterbrechung nach Hackerangriff – Welche Versicherung hilft?

Es ist ein Albtraum: Ein Hackerangriff hat Ihre Firmen-IT getroffen und nichts geht mehr. Soweit Sie nicht über eine All Risk BU-Versicherung (ohne Cyber-Ausschluss) verfügen, sind die wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsunterbrechung im Zusammenhang mit einer Cyberattacke nicht versichert.
Auch der Versicherungsschutz einer gewöhnlichen Betriebshaftpflicht- oder Inhaltsversicherung reicht meist nicht aus, um Cyberrisiken vollständig abzudecken. Einzig eine speziell auf Cyberakte ausgerichtete Versicherung ist in der Lage, Schäden im Zusammenhang mit einem Hackerangriff oder sonstigen internen und externen virtuellen Bedrohungen vollständig abzufedern.

Cyberversicherung mit Betriebsunterbrechungskomponente

Feuer, Unwetter und Naturkatastrophen: Jede Beschädigung betrieblicher Sachen kann zu einer Betriebsunterbrechung führen. Spätestens seit den Skandalen um die Erpressungssoftwares WannaCry und NotPetya ist klar, dass auch Hackerangriffe den Geschäftsbetrieb erheblich stören oder gänzlich zum Erliegen kommen lassen können. Aus diesem Grund ist die Cyber-Betriebsunterbrechungs-Versicherung eine unverzichtbare Komponente bei der Ausgestaltung einer Cyberversicherung.

Betriebsunterbrechung und Einkommensverlust

Wenn Ransomware die Firmen-IT lahmlegt oder von Hackern manipulierte Anlagen plötzlich verrücktspielen und unbrauchbare Produkte erzeugen, kommt schnell ein beachtlicher Schaden zusammen. Hat ein Cyberangriff eine Betriebsunterbrechung zur Folge, gehen dem Unternehmen eingeplante und dringend benötigte Deckungsbeiträge verloren und Mehrkosten entstehen.

Um durch eine solche Betriebsunterbrechung nicht in eine existenzgefährdende Notlage zu geraten, gibt es Versicherungen für Cyberrisiken. Eine Cyberversicherung mit BU-Komponente greift, wenn ein Hackerangriff einen Betriebsstillstand hervorruft oder Umsatzeinbußen eintreten. Im Kern geht es um die Versicherung von entgangenem Betriebsgewinn sowie des Aufwandes für fortlaufende Kosten des Betriebes.

Neben finanziellen Verlusten durch Betriebsunterbrechungen kommt eine Versicherung mit Fokus auf Cybervorfälle auch für Eigen- und Fremdschäden auf wie Datenwiederherstellung, IT-Forensik, Krisenkommunikation, Lösegeldzahlungen und Haftungsansprüche Dritter.

Gere erläutern wir Ihnen im Detail, was eine Cyberversicherung alles leistet. Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Beratungstermin und wir helfen Ihnen dabei, bei einer Betriebsunterbrechung nicht ohne Schutz dazustehen.

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Hier einige Beispiele für Sachschäden und Betriebsausfälle nach einem Cybervorfall:

  • Eine Schadsoftware legt das IT-System eines Unternehmens lahm, wodurch die Klimatisierung der Serverräume ausfällt. Die Server überhitzen infolgedessen und erleiden einen wirtschaftlichen Totalschaden.
  • Durch einen Angriff auf das Firmennetz sind die Rezepte eines Lebensmittelproduzenten ausgespäht und absichtlich oder versehentlich manipuliert worden. Weil das Unternehmen den Fehler in der Rezeptur erst nach Tagen feststellt, ist die gesamte Produktion der Vortage unbrauchbar und muss vernichtet werden.
  • Aufgrund eines unbefugten Eingriffs in das Steuerungssystem von Fertigungsrobotern führen diese nicht mehr die ursprünglich programmierten Fertigungsschritte durch, sondern bewegen sich unkontrolliert in der Fertigungshalle umher und zerstören die Betriebseinrichtung.
  • Nach einem Hackerangriff erhält eine computergesteuerte Anlage manipulierte oder unvollständige Steuerungsbefehle. Daraufhin bearbeiten die Bohrarme der Anlage statt der vorgesehenen Werkstücke die Anlage selbst.
  • Durch einen unbefugten Eingriff in das Steuerungssystem gerät ein selbstfahrendes Fahrzeug (z. B. ein Gabelstapler) außer Kontrolle. Es durchbricht daraufhin ein geschlossenes Hallentor.

In all diesen Fällen kommt die Versicherung für den Ersatz der Sachschäden auf und übernimmt die Kosten des Betriebsausfalls beziehungsweise entgangenen Umsatzes.

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