• Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung
    für Finanzanlagen­vermittler
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Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist für Sie als Finanzanlagenvermittler ein vorgeschriebener Schutz. Mit der Versicherung sind Schäden abgedeckt, die sich aus der Vermittlung von Finanzanlagen ergeben können. Wappnen Sie sich gegen die Folgen einer Fehlberatung oder eines Berufsversehens. Als Versicherungsmakler sind wir spezialisiert auf branchenspezifische Versicherungslösungen, die Sie passgenau absichern.

Als Finanzanlagenvermittler haben Sie ebenso wie Anwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerprüfer im Rahmen Ihrer Zulassung die Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen. Mit ihr treffen Sie als Finanzanlagenvermittler Vorsorge gegen hohe Vermögensschäden, die in der Arbeit mit Ihren Mandanten durch ein sogenanntes Berufsversehen entstehen können.

Wir beraten Sie bundesweit und erarbeiten für Sie individuelle Konzepte. Dabei legen wir höchsten Wert auf eine präzise und persönliche Versicherungsberatung, die sich ganz auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse konzentriert. Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit uns, während dem wir Sie über uns und unsere Versicherungen aufklären.

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Was ist eine Vermögens­schaden­haftpflicht für Finanzanla­gen­vermitt­ler?

Als Finanzvermittler erbringen Sie Dienstleistungen, bei denen durch einen unbeabsichtigten Fehler ein erhöhtes Risiko besteht, bei Mandanten Vermögensschäden zu verursachen. Die Vermögensschadenhaftpflicht für Finanzanlagenvermittler bietet Ihnen Schutz gegen eben diese Vermögensschäden. Die Vermögensschadenhaftpflicht für Finanzanlagenvermittler greift ein, wenn durch ein Versehen oder eine Fehlberatung in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit finanzielle Nachteile für Ihre Mandanten entstehen und diese gegen Sie Schadensersatzansprüche stellen.

Wozu eine Vermögens­schaden­haftpflicht für Finanzanla­gen­vermittler abschließen? – Erlaubnisvor­aussetzung bei der IHK

Der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht ist für Finanzanlagenvermittler existenziell – und Pflicht zugleich: Die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler ist nach § 34 f GewO erlaubnispflichtig. Für die Erlaubnis müssen Sie gegenüber der IHK eine Vermögensschadenhaftpflicht für Finanzanlagenvermittler nachweisen. Nebentätigkeiten müssen gesondert versichert werden. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Mit unserer langjährigen Spezialisierung auf Vermögensschadenhaftpflicht für Finanzanlagenvermittler entwickeln wir die für Sie richtige Versicherungskombination. Unsere Experten stehen Ihnen hierfür bundesweit zur Seite.


Bedarfs­gerechte Absicherung: Welche Tätigkeiten sind versichert?

Wer gewerbsmäßig Anlageberatung oder Anlagevermittlung erbringen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Um diese Erlaubnis erteilt zu bekommen, schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht für folgende Tätigkeiten vor (§ 34f der GewO):

  1. Anlagevermittlung oder -beratung zu Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (offene Investmentvermögen)
  2. Anlagevermittlung oder -beratung zu Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (geschlossene Investmentvermögen)
  3. Anlagevermittlung oder -beratung zu Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes

Entsprechend dieser Unterteilung kann eine Erlaubnis für alle Teilbereiche oder für einzelne Teilbereiche beantragt und erteilt werden. Versicherungsschutz besteht für die Bereiche, für die eine Erlaubnis erteilt wurde.


Was kostet die Haftpflicht­versicherung für Finanzver­mittler?

Grundsätzlich orientieren sich die Kosten der Vermögensschadenhaftpflicht für Finanzanlagenvermittler nach den Risiken, die zu versichern sind. Daraus ermittelt sich die anzustrebende Deckungssumme. Auch die Größe Ihres Betriebes, der Umsatz, die Höhe der Selbstbeteiligung und der Geltungsbereich im In- und Ausland müssen dabei berücksichtigt werden. Falls Sie als Finanzanlagenvermittler – wie oft üblich – eine Nebentätigkeit ausüben, sollte sich der Versicherungsschutz auch auf diese erstrecken.

Um die mitunter sehr hohen finanziellen Risiken abzufedern, die mit der Finanzanlagenvermittlung verbunden sind, schreibt der Gesetzgeber bestimmte Mindestversicherungssummen vor. Die Mindestversicherungssumme für die Vermögensschadenhaftpflicht für Finanzanlagenvermittler beträgt 1.276.000 Euro pro Versicherungsfall beziehungsweise 1.919.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres.

Gerne beraten wir Sie ausführlich über den von Ihnen benötigten Versicherungsschutz.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir gemeinsam entscheiden können, für welche (Neben-)Tätigkeiten Sie besonderen Versicherungsschutz benötigen und welche Deckungserweiterungen für Sie sinnvoll sind.

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