Versicherungsmakler für
Vermögensschaden-Haftpflicht
1. Anlagevermittlung oder-beratung zu Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (offene Investmentvermögen),
2. Anlagevermittlung oder-beratung zu Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (geschlossene Investmentvermögen),
3. Anlagevermittlung oder-beratung zu Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes.
Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber für die Vermögenschadenhaftpflicht einen Betrag von 1,13 Mio. Euro pro Versicherungsfall bzw. 1,7 Mio. Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres vor.